AwSV



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21 November, 2025

AwSV-konforme Anlagenplanung: Was Betreiber heute wissen müssen

Die Anforderungen an Industrieanlagen sind komplex – besonders beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Ob Lebensmittelherstellung, Chemieanlage, Logistikterminal, Lagerstätte oder Tanklager: Wer Anlagen plant oder betreibt, muss die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) und den Besorgnisgrundsatz nach §17 zwingend einhalten. Sie ist eine der wichtigsten rechtlichen Grundlagen in der industriellen Bauplanung und legt fest, wie Planung, Bau, Betrieb, Instandhaltung und Stilllegung solcher Anlagen zu erfolgen haben.

In diesem Beitrag zeigen wir, was AwSV-konforme Anlagenplanung bedeutet, welche Punkte Sie als Betreiber auch bei Bestandsanlagen beachten müssen – und wie die IPRO Sie bei der Umsetzung unterstützt.

 

Was ist die AwSV und warum ist sie so wichtig?

Die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) ist seit 2017 in Kraft und hat zahlreiche Landesverordnungen abgelöst. Sie dient dem Schutz von Boden und Gewässern vor Verunreinigungen durch gefährliche Stoffe wie Chemikalien, Öle oder Kraftstoffe.

Sie betrifft nicht nur neue Anlagen, sondern auch bereits bestehende Anlagen, Erweiterungen, Umbauten oder Modernisierungen bestehender Systeme. Besonders relevant ist sie für:

  • Chemie- und Prozessanlagen
  • Tanklager und Umschlaganlagen
  • Produktions- und Abfüllanlagen
  • Heizöl-, Kraftstoff- oder Schmierstoffsysteme
  • Gefahrstofflager und Logistikzentren

Ziel der AwSV: Anlagen müssen so geplant, gebaut und betrieben werden, dass keine wassergefährdenden Stoffe austreten und die Umwelt beeinträchtigen können.

 

Worauf es bei AwSV-konformer Anlagenplanung ankommt

Die Anforderungen der AwSV beeinflussen nahezu jede Phase der industriellen Bauplanung. Entscheidend ist eine ganzheitliche Betrachtung des Projekts – von der Konzeptphase bis zur Inbetriebnahme.

  1. Frühe Gefährdungs- und Risikoanalyse

Bereits in der Planungsphase müssen Betreiber ermitteln, ob und in welchem Umfang wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden. Auf dieser Grundlage werden Schutzmaßnahmen, Rückhalteeinrichtungen und Sicherheitskonzepte definiert.

  1.  Genehmigungen und Dokumentation

Je nach Zweck der Anlage wird bei LAU-Anlagen (zum Lagern, Abfüllen und Umschlag von wassergefährdenden Stoffen) ein Antrag auf Eignungsfeststellung oder eine Anzeige auf „Errichtung oder wesentliche Änderung“ bei HBV-Anlagen ( zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen) erforderlich. Eine vollständige Dokumentation ist Voraussetzung für behördliche Genehmigungen. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, technische Zeichnungen, Prüfprotokolle und Betriebsanweisungen

  1. Technische Auslegung und Materialauswahl

Bau- und Anlagenteile müssen so beschaffen sein, dass sie gegen die eingesetzten Stoffe resistent sind. Dichtflächen, Auffangräume, Rohrleitungen und Tanks müssen chemisch beständig und dauerhaft dicht sein.

  1. Rückhalteeinrichtungen und Dichtflächen

Rückhalteeinrichtungen (Havarie- und Löschwasser) verhindern, dass austretende Flüssigkeiten in Boden oder Gewässer gelangen. Die richtige Dimensionierung und Ausführung sind zentrale Elemente der AwSV-Planung.

  1. Prüf- und Überwachungspflichten

AwSV-Anlagen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Dies betrifft auch Modernisierungsmaßnahmen oder Umbauten. Planung und Dokumentation sollten diese Prüfpflichten bereits berücksichtigen.

 

Wie IPRO Sie bei der AwSV-konformen Planung unterstützt

Die IPRO ist ein erfahrener Partner für die Planung und Realisierung komplexer Industrieanlagen, einschließlich aller AwSV-relevanten Anforderungen. Wir unterstützen Sie in jeder Phase des Projekts:

  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsanalysen
  • Entwicklung von Konzepten für Rückhalteeinrichtungen
  • Planung von Auffangräumen und Dichtflächen
  • Auswahl geeigneter Materialien und Baukomponenten
  • Erstellung technischer Unterlagen für Genehmigungsverfahren
  • Koordination mit Behörden
  • Begleitung von Prüfungen und Abnahmen gemäß AwSV

Unser Ziel: Sicherheit, Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit perfekt miteinander zu verbinden, damit Ihre Anlage nicht nur alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sondern auch effizient und zukunftsfähig betrieben werden kann.

 

 Ihr nächstes AwSV-Projekt

Ob Neubau, Umbau oder Modernisierung: Die Anforderungen der AwSV sind komplex, doch mit einem erfahrenen Partner lassen sie sich problemlos umsetzen.

Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie, wie wir Ihre Anlage rechtssicher, effizient und wirtschaftlich planen und realisieren können.

 

 

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